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   LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 AS 2118/14   

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https://dejure.org/2015,28795
LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 AS 2118/14 (https://dejure.org/2015,28795)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.04.2015 - L 3 AS 2118/14 (https://dejure.org/2015,28795)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. April 2015 - L 3 AS 2118/14 (https://dejure.org/2015,28795)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 166/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragserfordernis - Antrag auf Zustimmung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 AS 2118/14
    Dieses habe in seinem Urteil vom 16.05.2012 (B 4 AS 166/11 R - juris) darauf hingewiesen, dass durch die Regelung des § 7 Abs. 4a SGB II erreicht werden solle, die missbräuchliche Inanspruchnahme von Fürsorgeleistungen zu vermeiden, was einer Einschränkung des Art. 2 Abs. 1 GG im Allgemeinen gerechtfertigt erscheinen lasse.

    Dies und die Verfassungsgemäßheit des § 7 Abs. 4a SGB II hat das SG zutreffend in dem vom Kläger hier angegriffenen Gerichtsbescheid vom 09.04.2014 unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 16.05.2012 (B 4 AS 166/11 R - juris) und den Beschluss des Bayerischen LSG vom 03.03.2009 (L 11 AS 23/09 NZB - juris) dargelegt.

  • LSG Bayern, 03.03.2009 - L 11 AS 23/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Urlaubsanspruch des Hilfebedürftigen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 AS 2118/14
    Vom Bayerischen LSG sei mit Beschluss vom 03.03.2009 (L 11 AS 23/09 NZB - juris) unter Hinweis unter anderem auf das Urteil des BSG vom 10.08.2000 (B 11 AL 101/99 R - juris) zudem entschieden worden, dass die ErreichbarkeitsAO nicht höherrangiges Recht verletze.

    Dies und die Verfassungsgemäßheit des § 7 Abs. 4a SGB II hat das SG zutreffend in dem vom Kläger hier angegriffenen Gerichtsbescheid vom 09.04.2014 unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 16.05.2012 (B 4 AS 166/11 R - juris) und den Beschluss des Bayerischen LSG vom 03.03.2009 (L 11 AS 23/09 NZB - juris) dargelegt.

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 AS 2118/14
    Mithin hat der Beklagte den (ergebnislosen) Versuch einer konsensualen Lösung unternommen (vergleiche zur diesbezüglichen Notwendigkeit BSG, Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R - juris, BSG, Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R - juris).

    Der Beklagte hat die Geltungsdauer des Eingliederungs-Verwaltungsakts nach seiner im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erfolgten Beschränkung auf die Zeit vom 07.10.2013 bis zum 06.04.2014 den Vorgaben des § 15 Abs. 1 Satz 3 SGB II entsprechend (vergleiche hierzu BSG, Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R - juris) auf sechs Monate begrenzt.

  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2013 - L 3 AS 5054/12
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 AS 2118/14
    Da nach § 31b Abs. 1 Satz 5 SGB II die Feststellung einer Minderung innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulässig ist, mithin eine Sanktionierung etwaiger Verletzungen der dem Kläger im Eingliederungs-Verwaltungsakt auferlegten Pflichten nicht mehr möglich ist, hat sich der nach der Erklärung des Beklagten in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat auf den Zeitraum vom 07.10.2013 bis zum 06.04.2014 beschränkte Eingliederungs-Verwaltungsakt spätestens mit Ablauf weiterer sechs Monate und mithin am 06.10.2014 erledigt (siehe dazu Senatsurteile vom 28.10.2013 - L 3 AS 5054/12, vom 18.09.2013 - L 3 AS 1433/13, vom 27.02.2013 - L 3 AS 4879/12, vom 12.12.2012 - L 3 AS 2192/12 - juris).

    So muss der Arbeitslose nach § 1 ErreichbarkeitsAO in der Lage sein, an jedem Werktag eingehende Post zur Kenntnis nehmen zu können (vergleiche Senatsbeschluss vom 28.10.2013 - L 3 AS 5054/12).

  • BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 101/99 R

    Freistellung von der Verfügbarkeit beim Arbeitslosengeldanspruch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 AS 2118/14
    Vom Bayerischen LSG sei mit Beschluss vom 03.03.2009 (L 11 AS 23/09 NZB - juris) unter Hinweis unter anderem auf das Urteil des BSG vom 10.08.2000 (B 11 AL 101/99 R - juris) zudem entschieden worden, dass die ErreichbarkeitsAO nicht höherrangiges Recht verletze.
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Rechtsanspruch auf Abschluss einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 AS 2118/14
    Mithin hat der Beklagte den (ergebnislosen) Versuch einer konsensualen Lösung unternommen (vergleiche zur diesbezüglichen Notwendigkeit BSG, Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R - juris, BSG, Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2012 - L 3 AS 2192/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II - Zulässigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 AS 2118/14
    Da nach § 31b Abs. 1 Satz 5 SGB II die Feststellung einer Minderung innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulässig ist, mithin eine Sanktionierung etwaiger Verletzungen der dem Kläger im Eingliederungs-Verwaltungsakt auferlegten Pflichten nicht mehr möglich ist, hat sich der nach der Erklärung des Beklagten in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat auf den Zeitraum vom 07.10.2013 bis zum 06.04.2014 beschränkte Eingliederungs-Verwaltungsakt spätestens mit Ablauf weiterer sechs Monate und mithin am 06.10.2014 erledigt (siehe dazu Senatsurteile vom 28.10.2013 - L 3 AS 5054/12, vom 18.09.2013 - L 3 AS 1433/13, vom 27.02.2013 - L 3 AS 4879/12, vom 12.12.2012 - L 3 AS 2192/12 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - L 3 AS 4879/12
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 AS 2118/14
    Da nach § 31b Abs. 1 Satz 5 SGB II die Feststellung einer Minderung innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulässig ist, mithin eine Sanktionierung etwaiger Verletzungen der dem Kläger im Eingliederungs-Verwaltungsakt auferlegten Pflichten nicht mehr möglich ist, hat sich der nach der Erklärung des Beklagten in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat auf den Zeitraum vom 07.10.2013 bis zum 06.04.2014 beschränkte Eingliederungs-Verwaltungsakt spätestens mit Ablauf weiterer sechs Monate und mithin am 06.10.2014 erledigt (siehe dazu Senatsurteile vom 28.10.2013 - L 3 AS 5054/12, vom 18.09.2013 - L 3 AS 1433/13, vom 27.02.2013 - L 3 AS 4879/12, vom 12.12.2012 - L 3 AS 2192/12 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 AS 2503/14
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 AS 2118/14
    Über diese unter dem Aktenzeichen L 3 AS 2503/14 geführte Berufung wurde mit Urteil vom heutigen Tag entschieden.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.09.2013 - L 3 AS 1433/13
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 AS 2118/14
    Da nach § 31b Abs. 1 Satz 5 SGB II die Feststellung einer Minderung innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulässig ist, mithin eine Sanktionierung etwaiger Verletzungen der dem Kläger im Eingliederungs-Verwaltungsakt auferlegten Pflichten nicht mehr möglich ist, hat sich der nach der Erklärung des Beklagten in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat auf den Zeitraum vom 07.10.2013 bis zum 06.04.2014 beschränkte Eingliederungs-Verwaltungsakt spätestens mit Ablauf weiterer sechs Monate und mithin am 06.10.2014 erledigt (siehe dazu Senatsurteile vom 28.10.2013 - L 3 AS 5054/12, vom 18.09.2013 - L 3 AS 1433/13, vom 27.02.2013 - L 3 AS 4879/12, vom 12.12.2012 - L 3 AS 2192/12 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.02.2016 - L 3 AS 4384/15
    Da nach § 31b Abs. 1 Satz 5 SGB II die Feststellung einer Minderung innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulässig ist, mithin eine Sanktionierung etwaiger Verletzungen der dem Kläger im Eingliederungsverwaltungsakt auferlegten Pflichten nicht mehr möglich ist, hat sich der auf den Zeitraum vom 30.05.2014 bis zum 29.11.2014 beschränkte Eingliederungsverwaltungsakt spätestens mit Ablauf weiterer sechs Monate, mithin am 29.05.2015 erledigt (siehe dazu Senatsentscheidungen vom 15.04.2015 - L 3 AS 2118/14 und L 3 AS 2503/14, vom 28.10.2013 - L 3 AS 5054/12, vom 18.09.2013 - L 3 AS 1433/13, vom 27.02.2013 - L 3 AS 4879/12, vom 12.12.2012 - L 3 AS 2192/12 - juris).

    So muss der Arbeitslose nach § 1 EAO in der Lage sein, an jedem Werktag eingehende Post zur Kenntnis nehmen zu können (vergleiche Senatsentscheidungen vom 15.04.2015 - L 3 AS 2118/14 und L 3 AS 2503/14, vom 28.10.2013 - L 3 AS 5054/12).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 AS 2503/14
    Über diese unter dem Aktenzeichen L 3 AS 2118/14 geführte Berufung ist mit Urteil vom heutigen Tag entschieden worden.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2017 - L 9 AS 4871/15
    Mangels hierzu ergangener Sanktionsbescheide wegen etwaiger Pflichtverletzungen aus dem Eingliederungsverwaltungsakt und da nach § 31b Abs. 1 Satz 5 SGB II die Feststellung einer Minderung nur innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulässig ist, mithin eine Sanktionierung etwaiger Verletzungen der dem Kläger im Eingliederungsverwaltungsakt auferlegten Pflichten auch nicht mehr möglich ist, hat sich der auf den Zeitraum bis zum 17.07.2015 beschränkte Eingliederungsverwaltungsakt spätestens mit Ablauf weiterer sechs Monate, also am 17.01.2016 erledigt und entfaltet keine Rechtswirkung mehr (siehe dazu auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.2015 - L 3 AS 2118/14 -, Rn. 19 m.w.N., juris).
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